Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit finanzieren Familien zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Er liegt aktuell bei 131 € monatlich und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person kurzzeitig ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine Auszeit zur Erholung.
Hier stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Anspruch gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen einfach und verständlich, was für Ihre Familie in Bruchsal am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.