Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in StuttgartEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad müssen Sie diese Last nicht allein tragen.

Einen Anspruch zu besitzen ist die eine Sache. Zu merken, wie der Alltag tatsächlich leichter wird, eine ganz andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit in Stuttgart an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir kümmern uns, dass die Unterstützung bei Ihnen ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Spürbare Entlastung für Ihren Alltag Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Doch leicht fühlt sich schon lange nichts mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen stabil wirkt, zehrt innerlich täglich an Ihren Kräften.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon lastet weiterhin auf Ihren Schultern.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die Familien in Stuttgart den Alltag deutlich erleichtern können.

Trotzdem lassen viele diese Unterstützung ungenutzt und drehen sich weiter im selben Kreislauf.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Ihr Tag gehört längst nicht mehr Ihnen selbst

Organisation bestimmt jede Minute.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, bleibt aber ungenutzt liegen

Und so bleibt alles beim Alten.

Von hier an wird es spürbar leichter.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Freiraum.

Schnell. Unkompliziert. Ohne Papierkram.Schnell.
Unkompliziert.
Ohne Papierkram.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Luft zum Atmen
  • Die Abwicklung mit der Pflegekasse läuft unsichtbar im Hintergrund
  • Termine und Planung nehmen ihren Druck zurück
  • Der Haushalt funktioniert ganz ohne Ihr ständiges Zutun
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag. Er kann für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse — ganz ohne Vorschuss oder Mehraufwand für Sie.

Viele Familien greifen nicht darauf zurück — dabei steht ihnen dieser Betrag monatlich zu.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
  • Einsetzbar nach Bedarf:
    bei Krankheit oder Terminen, in Urlaubszeiten oder für kleine Auszeiten
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer aktuellen Lage.
Bringt spürbare Erleichterung — bleibt aber häufig ungenutzt liegen.

Sie meistern jeden Tag.
Doch was kostet Sie das wirklich?

Genau hier beginnt echte Erleichterung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
zuverlässig organisiert und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Nicht länger bleibt alles allein an Ihnen hängen.

Wir übernehmen das, was im Alltag sonst liegen bleibt.
Damit es nicht mehr auf Ihren Schultern lastet.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Unterstützung im Alltag —
zuverlässig, regelmäßig und wirklich spürbar.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arzttermine, Therapien, Organisation —
wir begleiten und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit Ihr Kind weiter versorgt ist, wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag spürbar entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Anfrage zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am einfachsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Und schreiben Sie uns, melden wir uns zügig zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob ein Pflegegrad bereits vorliegt oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist – und was nicht.

03

Die Formalitäten regeln wir im Hintergrund

Ob Antragstellung, Abstimmung mit der Pflegekasse oder Papierkram,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Sie bedeutet das keinen zusätzlichen Aufwand.

04

Hilfe, die im Alltag tatsächlich spürbar wird

Eine geschulte, passende Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Stuttgart.

Regelmäßig, verlässlich und so gestaltet, dass Ihr Alltag wirklich aufatmet.

Oft beginnt die Unterstützung schneller, als Sie erwarten würden.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote im Alltag gibt es zahlreiche.
Doch nur wenige schaffen wirklich spürbare Erleichterung für Sie.
Genau dort zeigt sich der Unterschied.

Entlastung, die tatsächlich im Alltag ankommt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es deutlich spüren:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was auf Ihnen lastet.

Leistungen der Pflegekasse – klug genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen im Alltag auch wirklich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Tagesablauf, Familiensituation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit den Herausforderungen, die wirklich zählen

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden wissen, worauf es ankommt –
nicht nur aus der Theorie, sondern aus gelebtem Alltag.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit vertreten

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute tätig in allen 16 Bundesländern, auch in der Landeshauptstadt Stuttgart.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, die im Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, gut abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag erlaubt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Seit zwei Jahren hatten wir bereits den Pflegegrad für unsere Tochter.

Doch im Alltag änderte sich dadurch gar nichts.
Ich habe einfach weitergemacht, wie es eben ging.

Erst als Wolkenfreie Zeit die Organisation übernommen und alles geregelt hat, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht, und wie viel Entlastung tatsächlich drin ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause in Stuttgart.
So hat unsere Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer über die Pflegekasse finanzierten Haushaltshilfe?

Für Familien in Stuttgart entsteht in den allermeisten Fällen kein eigener finanzieller Aufwand.
Ohne einen festgestellten Pflegegrad müssten Haushaltshilfe und Entlastungsleistungen selbst getragen werden – mit einem Pflegegrad (1–5) hingegen springt die Pflegekasse ein und übernimmt die Kosten.
Möglich wird das unter anderem durch:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit ungenutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen kann

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Kombinationsmöglichkeiten sind vielen gar nicht bekannt, sodass ein Teil der Ansprüche ungenutzt bleibt.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleibt Ihnen: kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Belastung.

Ab welchem Pflegegrad besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe?

Schon Pflegegrad 1 reicht aus, um Anspruch auf Unterstützung im Alltag zu haben.
Genauer aufgeschlüsselt heißt das:
- mit Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- mit Pflegegrad 2 oder höher: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- kombinierbar mit nicht genutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € jährlich

Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung einzusetzen.
Ohne diese Übersicht wissen viele Familien in der Landeshauptstadt Stuttgart schlicht nicht, was ihnen eigentlich zusteht.
Mit unserer Unterstützung wird genau das geklärt – damit die Hilfe auch wirklich im Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Kern geht es um alles, was Ihren Alltag deutlich leichter macht.
Dazu zählen unter anderem:
- Reinigung, Wäsche und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe, Botengänge und organisatorische Erledigungen
- Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung
- Entlastung für Angehörige, die die Pflege übernehmen

Je nach Situation ist auch Betreuung und Alltagsbegleitung denkbar – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder in Familien mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Ohne individuelle Abstimmung bliebe die Unterstützung ungenau, mit ihr richtet sie sich passgenau nach Pflegegrad, Alltag und persönlicher Lebenslage.

Häufig sind es gerade die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben, die am meisten Energie kosten – und dort setzen wir gezielt an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Teil nehmen wir Ihnen ab.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen bereits automatisch zur Verfügung, sobald ein Pflegegrad anerkannt ist.
Trotzdem sind oft Rückfragen bei der Pflegekasse nötig, Formulare auszufüllen oder Details abzuklären – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Aufgaben übernehmen wir im Hintergrund für Sie.
Ohne unsere Unterstützung stünde vor Ihnen ein Berg aus Formularen und Nachfragen – mit uns bleibt Ihnen davon nichts.
Sie schildern uns die Lage – wir sorgen dafür, dass die Hilfe bei Ihnen in Stuttgart tatsächlich ankommt.

Wie viel Zeit braucht die Organisation einer Haushaltshilfe?

Meist dauert es nur wenige Tage.
Sobald wir Ihre Situation verstanden haben, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Alltag und Pflegegrad.
Oft geht es zügiger, als man zunächst erwartet.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gibt es bei uns nicht.
So erhalten Sie zeitnah eine Entlastung, die im Alltag wirklich spürbar wird.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit. Dieser Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.

Ohne Beratung werden diese beiden Leistungen selten vollständig ausgeschöpft, obwohl sie sich gut ergänzen lassen.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Stuttgart sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.

Ein Pflegegrad öffnet die Tür zum Anspruch.
Doch allein verändert dieser Anspruch noch nichts im Alltag.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung wirklich bei Ihnen ankommt.

Genau darum kümmern wir uns in Stuttgart.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum sorgen müssen.

Jetzt starten und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Stuttgart – Ihr Anbieter vor Ort

Stuttgart liegt in Baden-Württemberg. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Stuttgart mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.

In Stuttgart entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Die Begleitung findet dort statt, wo sie im Alltag gebraucht wird – ob zuhause, in der Kita oder in der Schule, je nachdem, welche Leistung im Vordergrund steht. Eine feste Bezugsperson übernimmt die Aufgaben und stimmt sich eng mit der Familie ab, sodass Vertrauen und Verlässlichkeit entstehen können. So bleibt der Alltag in Stuttgart überschaubar, auch wenn mehrere Termine und Aufgaben gleichzeitig anfallen.

Für Familien in der Landeshauptstadt Stuttgart beginnt der Einstieg mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch, in dem die persönliche Situation besprochen wird. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung bei der zuständigen Kasse sowie die weitere Organisation der Haushaltshilfe. Damit bleibt für die Familie vor allem eines übrig: die Entlastung selbst, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Stuttgart

Die Haushaltshilfe in Stuttgart läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien in Baden-Württemberg, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Baden-Württemberg aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Stuttgart

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Stuttgart?

In Stuttgart läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Stuttgart verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Stuttgart kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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