Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die dauerhafte, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren Sie beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person nicht verfügbar ist – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgenutzt.
Wir erklären verständlich, was für Ihre Situation in Dorsten sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.