Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person einmal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Dafür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich klug miteinander verbinden, bleiben in der Praxis aber oft ungenutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Weiden in der Oberpfalz sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.