Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, die sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen lassen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dann zum Tragen, wenn die Person, die sonst pflegt, ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder weil sie selbst eine Pause braucht.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis jedoch häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären dir verständlich, was für eure Situation in Nettetal sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe tatsächlich in eurem Alltag ankommt.