Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person nicht kann, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder um sich selbst zu erholen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht genutzt wird.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen kann man gut kombinieren, in der Praxis werden sie aber oft nicht komplett genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation im Landkreis Vechta passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.