Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die tägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um sich zu erholen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen können sinnvoll zusammenwirken, werden aber in der Praxis häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen leicht verständlich, was für Ihre Situation in Frankenthal (Pfalz) passt, und stellen sicher, dass die Unterstützung tatsächlich in Ihrem Alltag wirkt.