Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in WittlichEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit Pflegegrad steht Ihnen in Wittlich Unterstützung zu, die Sie nicht allein tragen müssen.

Ein Anspruch auf dem Papier ist der erste Schritt. Der zweite Schritt ist, dass er im Alltag ankommt.

Genau dort setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir begleiten den Weg dahin, dass Ihre Familie es spürt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Alltagsentlastung, die Ihre Familie wirklich erreicht Abrechnung über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Der Alltag läuft weiter.
Doch leicht fühlt er sich schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen geordnet wirkt, verlangt Ihnen im Inneren jeden Tag Kraft ab.


Der Alltag läuft weiter.

Doch vieles landet am Ende trotzdem wieder bei Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse können genau den Schritt bringen, der den Alltag spürbar erleichtert.

Trotzdem bleibt diese Unterstützung für viele Familien in Wittlich ungenutzt, während der Alltag sich weiterdreht.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag folgt nicht mehr Ihrem eigenen Rhythmus

Organisation bestimmt jeden Schritt.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Raum.

Der Weg zur Hilfe wäre frei, nur betreten wird er selten

Und so bleibt die Lage genau dort stehen, wo sie ist.

Von hier aus wird der Weg leichter.
Wir übernehmen die nächsten Schritte.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Klar geregelt. Ohne Papierkram.Zügig.
Klar geregelt.
Ohne Papierkram.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihre Familie gewinnt wieder Luft im Alltag
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft für Sie im Hintergrund
  • Termine und Organisation verlieren ihre Schwere
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie jeden Schritt selbst planen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Er lässt sich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsangebote einsetzen.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — ohne Vorschuss und ohne zusätzlichen Weg für Sie.

Viele Familien im Landkreis Bernkastel-Wittlich lassen diesen monatlichen Anspruch ungenutzt liegen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Er lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder Terminen, für Urlaub oder eine Auszeit
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise einsetzbar — passend zu Ihrem Weg durch den Alltag.
Bringt spürbare Entlastung — bleibt aber oft ungenutzt liegen.

Ihre Familie bewältigt all das.
Doch zu welchem Preis geschieht das?

Genau hier beginnt der Weg zu echter Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
strukturiert, verlässlich und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Der Alltag muss nicht länger allein an Ihnen hängen bleiben.

Wir übernehmen die Schritte, die im Alltag liegen bleiben.
Damit Ihre Familie sie nicht mehr allein gehen muss.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und im Alltag spürbar.

Termine verlieren ihren Druck.

Arzt, Therapie, Organisation —
wir begleiten und entlasten.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, auch wenn Sie selbst einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag in Wittlich spürbar erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Weg für Sie.

Von der ersten Anfrage bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Ihre Familie am einfachsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns direkt – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Und schreiben Sie uns, melden wir uns zügig zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad vorliegt oder noch nicht,
wir schauen auf Ihre Situation und klären den nächsten Schritt.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Diesen Weg übernehmen wir für Sie.

Und sagen Ihnen klar, welche Leistungen möglich sind – und welche nicht.

03

Wir übernehmen die Organisation im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass jeder Schritt sauber läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die im Alltag wirklich ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihrer Familie nach Hause.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass der Alltag spürbar leichter wird.

In vielen Fällen beginnt die Unterstützung schneller, als Sie erwarten.

Weil Entlastung im Alltag kein Zufall sein sollte.

Angebote im Alltag gibt es zahlreiche.
Doch nur wenige sorgen wirklich dafür, dass Ihre Familie es spürt.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag tatsächlich ankommt

Nicht nur organisiert. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie den Unterschied merken:
weniger Druck, mehr Raum, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – richtig eingesetzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihrer Familie Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen im Alltag von Wittlich auch wirklich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, Familiensituation.

Was Ihre Familie braucht, bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die den Alltag wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Schritte, auf die es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus der gelebten Praxis.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit aufgestellt

Der Weg begann in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute führt er in alle 16 Bundesländer.

Wir kommen zu Ihrer Familie nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird, auch in Wittlich.

Strukturen, die den Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und kommt etwas dazwischen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich nichts.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit den Weg für uns organisiert hat, wurde mir klar, welche Schritte uns wirklich zustehen und wie viel Entlastung möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert unseren Alltag spürbar.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Wie hoch sind die Kosten für eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Ohne die passenden Ansprüche zu kennen, fühlt sich Unterstützung im Alltag schnell wie eine zusätzliche finanzielle Hürde an. Mit dem Wissen um die richtigen Leistungen sieht die Lage für Familien in Wittlich meist ganz anders aus: In der Regel entstehen keine eigenen Kosten.

Wenn ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Aufwendungen für Haushaltshilfe und andere entlastende Angebote. Dafür gibt es mehrere Wege:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), aktuell 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI), bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit ungenutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € im Jahr zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Unterstützung im Haushalt oder Alltagsbegleitung.

Diese Möglichkeiten sind vielen gar nicht bekannt, weshalb wertvolle Ansprüche oft ungenutzt bleiben. Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung – ohne Vorschuss, ohne Papierkram, ohne finanzielle Belastung für Sie.

Welcher Pflegegrad wird für den Anspruch auf Haushaltshilfe benötigt?

Viele Eltern denken, ohne einen hohen Pflegegrad gäbe es keine Unterstützung – dabei reicht schon Pflegegrad 1 für einen Anspruch auf Hilfe im Alltag.

So staffelt sich das im Einzelnen:
- Mit Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) zur Verfügung: 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) hinzu, mit bis zu 1.612 € jährlich
- Wird die Kurzzeitpflege nicht genutzt, lässt sich dieser Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erweitern

Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung eingesetzt werden.

Familien im Landkreis Bernkastel-Wittlich wissen oft gar nicht, welche Leistungen ihnen tatsächlich zustehen und wie sie am besten kombiniert werden. Diese Prüfung übernehmen wir gerne für Sie, damit die Hilfe wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Was genau übernimmt eine Haushaltshilfe im Alltag?

Vorher: der Wäscheberg wächst, der Einkauf bleibt liegen, Termine geraten in Vergessenheit. Nachher: jemand ist da, der genau dort anpackt, wo es gerade brennt.

Dazu zählen unter anderem:
- Reinigung, Wäsche und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe, Erledigungen und organisatorische Dinge
- Begleitung zu Arzt- oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung
- Entlastung für Angehörige, die selbst pflegen

Je nach Situation kommen auch Alltagsbegleitung und Betreuung dazu – bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im turbulenten Alltag mit Kindern. Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht: Was gebraucht wird, richtet sich nach Pflegegrad, Alltag und persönlicher Lebenssituation.

Oft sind es gerade die kleinen Dinge im Alltag, die am meisten Kraft rauben – genau da wollen wir ansetzen und spürbar entlasten.

Muss ich mich selbst um den Antrag bei der Pflegekasse kümmern?

Nein – diesen Teil nehmen wir Ihnen ab.

Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, gelten automatisch, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist. Trotzdem braucht es oft Rücksprachen mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder Klärungen im Detail – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.

Genau diese Aufgaben übernehmen wir im Hintergrund für Sie. Statt Formular-Chaos und ständigem Nachtelefonieren gibt es für Sie Klarheit über die nächsten Schritte. Sie schildern uns, wie es bei Ihnen aussieht – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Wittlich tatsächlich ankommt.

Wie viel Zeit vergeht bis zum Start der Haushaltshilfe?

Meist dauert es nur wenige Tage.

Sobald wir wissen, wie Ihr Alltag aussieht, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Ihren Pflegegrad und Ihre Bedürfnisse. Häufig geht das schneller, als viele Familien erwarten.

Lange Wartezeiten oder komplizierte Abläufe gehören bei uns nicht dazu. Stattdessen bekommen Sie zügig eine Entlastung, die im Alltag wirklich spürbar wird.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Beide Leistungen klingen ähnlich, greifen aber an unterschiedlichen Stellen.

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht – etwa für Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat bereit, die bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden können.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) dagegen springt ein, wenn die Person, die sonst pflegt, ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder weil sie selbst eine Pause braucht. Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr, gültig für das laufende Kalenderjahr; ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Ohne genaue Kenntnis bleiben diese Leistungen oft nur teilweise ausgeschöpft. Mit einer klaren Erklärung, was für Ihre Situation im Landkreis Bernkastel-Wittlich sinnvoll ist, sorgen wir dafür, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird – bei Ihnen im Alltag.

Ein Pflegegrad öffnet den Weg zum Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung Ihre Familie tatsächlich erreicht.

Genau diesen Weg übernehmen wir für Sie.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Wittlich – Ihr Anbieter vor Ort

Wittlich gehört zum Landkreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Bernkastel-Wittlich aktiv und begleitet Familien in Wittlich mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Wittlich entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Vor Ort in Wittlich richtet sich die Begleitung ganz nach dem, was im Alltag gerade gebraucht wird – ob zu Hause, in der Schule oder in der Kita. Eine feste Bezugsperson übernimmt die Unterstützung, damit Vertrauen wachsen kann und keine ständig wechselnden Gesichter für Unruhe sorgen. Alle Abläufe werden eng mit der Familie abgestimmt, sodass die Hilfe wirklich zum Tagesablauf passt und nicht zusätzlichen Organisationsaufwand bedeutet.

Für Familien im Landkreis Bernkastel-Wittlich beginnt der Einstieg mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Darin besprechen wir gemeinsam, wo die größte Entlastung gebraucht wird und welche Leistungen infrage kommen. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse und die gesamte Organisation, damit Sie sich auf Ihren Alltag konzentrieren können.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Wittlich

Die Haushaltshilfe in Wittlich läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Bernkastel-Wittlich, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Rheinland-Pfalz aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Wittlich

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Wittlich?

In Wittlich läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Wittlich verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Wittlich kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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