Beide Leistungen klingen ähnlich, greifen aber an unterschiedlichen Stellen.
Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht – etwa für Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat bereit, die bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden können.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) dagegen springt ein, wenn die Person, die sonst pflegt, ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder weil sie selbst eine Pause braucht. Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr, gültig für das laufende Kalenderjahr; ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Ohne genaue Kenntnis bleiben diese Leistungen oft nur teilweise ausgeschöpft. Mit einer klaren Erklärung, was für Ihre Situation im Landkreis Bernkastel-Wittlich sinnvoll ist, sorgen wir dafür, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird – bei Ihnen im Alltag.