Wofür sind die beiden Leistungen jeweils gedacht?
Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) unterstützt euch regelmäßig im Alltag. Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen können clever kombiniert werden, bleiben in der Praxis aber oft ungenutzt.
Wir erklären dir verständlich, was für eure Situation in Leonberg am sinnvollsten ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe wirklich im Alltag ankommt.