Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht – etwa für Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung oder Betreuung. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, die bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden können.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder den Wunsch nach eigener Erholung. Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit, gültig für das jeweilige Kalenderjahr; ungenutzte Beträge verfallen zum 31.12. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber oft nicht voll genutzt. Gerne erklären wir Ihnen verständlich, was für Ihre Situation im Landkreis Straubing-Bogen sinnvoll ist, damit die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.