Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der laufenden Unterstützung im Alltag.
Damit können Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlt werden. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise nicht verfügbar ist – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden aber in der Praxis oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation im Kreis Heinsberg sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.