Wofür ist der Entlastungsbetrag gedacht? Er dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag, geregelt in § 45b SGB XI.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen 131 € monatlich zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI kommt dagegen zum Tragen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Anspruch bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erläutern Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in der Stadt Baden-Baden sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag ankommt.