Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit können etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanziert werden. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Schweinfurt sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.