Wie hoch fällt die finanzielle Belastung für Familien in Borken tatsächlich aus? In den meisten Fällen bleibt sie aus, denn sobald ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und ergänzende Entlastungsangebote.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von aktuell 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen kann
Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umzuwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Kombinationen sind wenig bekannt, weshalb zustehende Leistungen häufig ungenutzt bleiben. Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen Ihnen die passenden Möglichkeiten und kümmern uns um die komplette Abwicklung. So bleibt Ihnen: kein Vorschuss, kein Papierkram und keine finanzielle Sorge.