Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in TraunsteinEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt: Ihre Familie muss diesen Weg nicht allein gehen.

Ein Anspruch auf dem Papier ist der erste Schritt. Dass er im Alltag ankommt, ist der zweite.

Genau dort beginnt der Weg mit Wolkenfreie Zeit.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir begleiten Sie, bis die Unterstützung wirklich bei Ihnen ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Ein Schritt zu mehr Leichtigkeit im Alltag Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Der Alltag läuft irgendwie.
Aber leicht fühlt er sich schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was nach außen gelingt, verlangt innen jeden Tag neue Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Aber vieles bleibt an Ihnen hängen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die Ihrer Familie in Traunstein spürbar Luft verschaffen können.

Und dennoch nehmen viele Familien diesen Weg nie, sondern bleiben mitten im anstrengenden Alltag stehen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört längst nicht mehr Ihnen

Jede Stunde dreht sich ums Organisieren.
Für Sie selbst bleibt am Ende kaum noch etwas übrig.

Ein möglicher Weg liegt bereit, nur betreten wird er nicht

Und so bleibt am Ende doch alles beim Alten.

Von hier an wird der Weg leichter.
Wir übernehmen die nächsten Schritte.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Schnell. Unkompliziert. Ohne Papierkram.Schnell.
Unkompliziert.
Ohne Papierkram.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihre Familie bekommt wieder Raum zum Durchatmen
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft im Hintergrund
  • Termine und Organisation nehmen ihren Druck ab
  • Der Haushalt läuft weiter ohne dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag. Familien in Traunstein können ihn für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen einsetzen.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — kein Vorschuss, kein zusätzlicher Weg für Sie.

Viele Familien gehen diesen Schritt nicht — obwohl er ihnen jeden Monat offensteht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Dieser Betrag lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder Terminen, für Urlaub oder eine Auszeit
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise einsetzbar — passend zum Weg Ihrer Familie.
Bringt spürbare Entlastung — bleibt aber oft ungenutzt liegen.

Ihre Familie meistert vieles.
Aber zu welchem Preis?

Genau hier beginnt der Weg zu echter Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
organisiert, verlässlich und direkt über die Pflegekasse.

Nicht mehr alles muss an Ihnen allein hängen bleiben.

Wir übernehmen die Schritte, die im Alltag liegen bleiben.
Damit Ihre Familie sie nicht mehr allein gehen muss.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, Wege —
wir nehmen Ihnen die Aufgaben ab, die Kraft kosten.

Sie tragen die Verantwortung nicht länger allein.

Unterstützung im Alltag —
Schritt für Schritt, verlässlich und spürbar.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arzt, Therapie, Organisation —
wir gehen den Weg an Ihrer Seite mit.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit der Weg der Entlastung weitergeht, auch wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die den Alltag von Familien im Landkreis Traunstein spürbar erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Weg für Sie.

Vom ersten Kontakt bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es zu Ihrer Familie passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unmittelbar – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Und schreiben Sie uns, melden wir uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen auf Ihre Situation und klären den nächsten Schritt.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Diesen Teil des Weges übernehmen wir.

Und sagen Ihnen offen, was Ihrer Familie zusteht – und was nicht.

03

Wir regeln alles im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass jeder Schritt sauber läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die wirklich ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihrer Familie nach Hause.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass der Alltag spürbar leichter wird.

In vielen Fällen beginnt die Unterstützung schneller, als Sie erwarten.

Weil Entlastung im Alltag kein Zufall sein sollte.

Angebote im Alltag gibt es zahlreiche.
Aber nur wenige sorgen tatsächlich dafür, dass Ihre Familie es spürt.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag ankommt

Nicht nur geplant. Nicht nur versprochen.

Sondern so umgesetzt, dass Sie den Unterschied merken:
weniger Druck, mehr Raum, weniger, was auf Ihren Schultern bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – richtig genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihrer Familie Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen tatsächlich im Alltag ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, Familiensituation.

Der Bedarf Ihrer Familie bestimmt den Weg.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen diese Wege genau –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Gewachsen aus der Praxis – heute breit aufgestellt

Der Weg begann in Itzehoe (Kreis Steinburg),
heute sind wir in allen 16 Bundesländern unterwegs.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird, auch im Landkreis Traunstein.

Strukturen, die im Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und kommt einmal etwas dazwischen, sorgen wir dafür,
dass der Weg weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Meine Tochter hatte schon seit zwei Jahren einen Pflegegrad.

Doch im Alltag änderte sich dadurch nichts.
Ich habe einfach weiter funktioniert.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich um alles gekümmert und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir klar, welchen Weg wir gehen können und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich finde endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert unseren Alltag spürbar.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was kostet eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse die Finanzierung übernimmt?

Wie viel bleibt am Ende für Familien in Traunstein selbst zu zahlen? In den meisten Fällen: nichts.
Wenn ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere entlastende Angebote.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € monatlich
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- die Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen kann

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen – zum Beispiel für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Gerade diese Kombinationen sind vielen Familien kaum bekannt, sodass Ansprüche oft ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen auf, was möglich ist, und regeln die komplette Abwicklung.
So bleibt Ihnen erspart: kein Geld auslegen, kein Papierkram, keine finanzielle Sorge.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf Haushaltshilfe?

Reicht Pflegegrad 1 schon aus? Ja – bereits damit haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Alltag.
Konkret heißt das:
- mit Pflegegrad 1 greift der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich hinzu
- in Kombination mit ungenutzter Kurzzeitpflege sind bis zu 3.539 € im Jahr erreichbar

Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung eingesetzt werden.
Vielen Familien im Landkreis Traunstein ist gar nicht klar, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie diese am besten nutzen.
Genau diese Prüfung nehmen wir Ihnen ab, damit die Hilfe wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Was würde Ihren Alltag gerade am meisten erleichtern? Genau da setzt die Haushaltshilfe an.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäsche und die laufende Organisation des Haushalts
- Einkäufe, Erledigungen und alltägliche Organisationsaufgaben
- Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen wichtigen Terminen
- Unterstützung bei Tagesstruktur und Orientierung
- Entlastung für Angehörige, die die Pflege übernehmen

Je nach Bedarf gehören auch Betreuung und Alltagsbegleitung dazu – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht: Was gebraucht wird, richtet sich nach Pflegegrad, Alltag und persönlicher Lebenssituation.

Oft sind es die kleinen, alltäglichen Dinge, die am meisten Kraft rauben – dort wollen wir konkret unterstützen.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Muss ich mich selbst durch Formulare und Zuständigkeiten kämpfen? Nein, das übernehmen wir.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist.
Trotzdem braucht es oft Abstimmung mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Unterlagen oder Klärung einzelner Punkte – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Aufgaben erledigen wir für Sie im Hintergrund.
Für Sie heißt das: kein Formularstress, kein ständiges Nachtelefonieren, keine Unklarheit über die weiteren Schritte.
Sie schildern uns Ihre Lage – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Traunstein tatsächlich ankommt.

Wie zügig lässt sich eine Haushaltshilfe einrichten?

Wie lange muss meine Familie auf Unterstützung warten? Meist nur wenige Tage.
Sobald wir Ihre Situation kennen, stellen wir passende Hilfe zusammen – abgestimmt auf Ihren Alltag und Ihren Pflegegrad.
Häufig geht das schneller, als viele erwarten.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gibt es bei uns nicht.
So erhalten Sie eine Unterstützung, die im Alltag wirklich spürbar entlastet.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Welche Leistung passt zu welcher Situation? Das lässt sich klar trennen.
Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst zur Ruhe zu kommen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen können sinnvoll miteinander verknüpft werden, bleiben in der Praxis aber oft nur teilweise genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Traunstein am meisten Sinn ergibt, und begleiten Sie dabei, dass die Unterstützung im Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad öffnet die Tür zum Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert den Weg Ihrer Familie noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Genau diesen Schritt übernehmen wir für Sie.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Traunstein – Ihr Anbieter vor Ort

Traunstein gehört zum Landkreis Traunstein in Bayern. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Traunstein aktiv und begleitet Familien in Traunstein mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Traunstein entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Wie sieht die Unterstützung im Alltag Ihres Kindes und Ihrer Familie konkret aus? Je nach Bedarf sind unsere Kräfte direkt vor Ort im Einsatz – zuhause, in der Kita oder in der Schule, ganz danach, wo die Entlastung am meisten wirkt. Dabei setzen wir auf eine feste Bezugsperson, damit Vertrauen wachsen kann und sich Ihr Kind auf ein bekanntes Gesicht verlassen kann. Alle Schritte stimmen wir eng mit Ihnen als Familie ab, damit die Hilfe wirklich zu Ihrem Alltag passt.

Wie gelingt der erste Schritt für Familien im Landkreis Traunstein? Am Anfang steht ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf Ihre Situation schauen. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung bei der zuständigen Kasse und organisieren die passende Unterstützung für Sie. So können Sie sich darauf konzentrieren, was für Ihr Kind und Ihre Familie gerade wirklich zählt.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Traunstein

Die Haushaltshilfe in Traunstein läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Traunstein, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Traunstein

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Traunstein?

In Traunstein läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Traunstein verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Traunstein kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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