Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit finanzieren Familien etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person einmal nicht kann – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach, weil eine Pause nötig ist.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € im Jahr. Das Geld gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn es nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, bleiben in der Praxis aber häufig ungenutzt.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Familie in Delbrück sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe tatsächlich im Alltag ankommt.