Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der laufenden Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Er beträgt aktuell 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine Erholungspause.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er ungenutzt bleibt.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber oft nicht voll genutzt.
Wir erklären verständlich, was für Ihre Situation im Landkreis Ravensburg sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.