Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Alltagsunterstützung gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person einmal nicht kann – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine Pause zur Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag zählt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber in der Praxis selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen klar und verständlich, was für Ihre Situation in Rietberg passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag ankommt.