Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell stehen dafür 131 € monatlich zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweils laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht voll genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Siegen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.