Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen dafür 131 € monatlich zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Anders die Verhinderungspflege (§39 SGB XI): Sie greift, wenn die pflegende Person einmal ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine wohlverdiente Erholungspause. Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit, gültig für das jeweilige Kalenderjahr und verfallend zum 31.12., falls ungenutzt.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll genutzt. Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Waldkraiburg passt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.