Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt derzeit 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Tragen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Regeneration.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweils laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis jedoch häufig nicht komplett ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Germering sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen im Alltag ankommt.