Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur eigenen Erholung.
Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Situation in Esslingen am Neckar sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.