Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit können Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlt werden. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder den Wunsch nach eigener Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er nicht genutzt wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden aber in der Praxis oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Alzey passt, und sorgen dafür, dass die Hilfe wirklich in Ihrem Alltag ankommt.