Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) begleitet den Alltag Woche für Woche. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) dagegen springt ein, wenn die pflegende Person einmal ausfällt, sei es durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Auszeit. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er ungenutzt bleibt. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen in aller Ruhe, was für Ihre Situation in Daun am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag spürbar wird.