Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er liegt derzeit bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür sind bis zu 1.612 € jährlich vorgesehen. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Berlin-Treptow-Köpenick sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.