Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in FuldaEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad tragen Sie die Verantwortung nicht länger allein.

Ein Anspruch auf dem Papier ist das eine. Zu erleben, wie sich der Alltag wirklich verändert, ist etwas anderes.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit in Fulda an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Unterstützung im Alltag, die spürbar hilft Abrechnung über die Pflegekasse · ohne bürokratischen Aufwand
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Doch leicht fühlt sich schon lange nichts mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Nach außen läuft alles, doch innerlich zehrt es Tag für Tag an Ihren Kräften.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles bleibt trotzdem an Ihnen kleben.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die Ihren Alltag in Fulda deutlich erleichtern können.

Dennoch greifen viele Familien nie auf diese Unterstützung zurück und drehen sich weiter im selben Kreislauf.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört längst nicht mehr Ihnen selbst

Organisation bestimmt jede Stunde.
Für Sie persönlich bleibt kaum noch Raum.

Hilfe wäre da, wird aber nicht abgerufen

Und so bleibt die Situation Woche für Woche gleich.

Von hier aus wird vieles leichter.
Wir übernehmen die Aufgaben.
Sie gewinnen wieder Atemraum.

Zügig. Einfach. Ohne Formulare.Zügig.
Einfach.
Ohne Formulare.

Was sich für Sie verändert:

  • Sie gewinnen wieder Freiraum im Alltag
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse übernehmen wir
  • Termine und Planung nehmen Ihnen nicht mehr die Luft
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie ständig daran denken
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Ab Pflegegrad 1 bis 5 zahlt die Pflegekasse diesen monatlichen Betrag. Einsetzbar ist er für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weitere anerkannte Entlastungsangebote.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse — Sie legen nichts vor und haben keinen Mehraufwand.

Zahlreiche Familien lassen diese monatliche Leistung ungenutzt liegen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
  • Einsetzbar ist er flexibel:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, während Urlaub oder Erholungsphasen
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer aktuellen Lage.
Bringt echte Erleichterung — bleibt aber häufig ungenutzt.

Sie bewältigen so vieles.
Doch was bleibt am Ende bei Ihnen zurück?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
organisiert, verlässlich und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Sie müssen nicht mehr alles alleine auffangen.

Wir übernehmen die Dinge, die im Alltag hängen bleiben.
Damit es nicht länger nur an Ihnen liegt.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr bei Ihnen allein.

Alltagsunterstützung —
regelmäßig, zuverlässig und wirklich spürbar.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arztbesuche, Therapien, Organisation —
wir begleiten und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung auch dann weiterläuft, wenn Sie einmal nicht können.

Diese Pflegekassenleistungen stehen Ihnen zur Verfügung:

Bei Pflegegrad 1 bis 5 trägt die Pflegekasse wesentliche Leistungen, die Ihren Alltag in Fulda merklich erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Hilfe im Haushalt

Abrechnung direkt mit der Pflegekasse – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzliche Mühe für Sie.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

Wählen Sie den Weg, der zu Ihnen passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns zeitnah zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Egal ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Anträge und Voraussetzungen müssen Sie nicht selbst durchdringen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, worauf Sie Anspruch haben – und worauf nicht.

03

Die Organisation läuft bei uns im Hintergrund

Ob Antragstellung, Absprache mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir achten darauf, dass alles reibungslos funktioniert.

Zusätzliche Arbeit entsteht dadurch für Sie nicht.

04

Unterstützung, die tatsächlich wirkt

Eine geschulte, passende Haushaltshilfe kommt zu Ihnen ins Haus.

Regelmäßig, zuverlässig und so gestaltet, dass Ihr Alltag deutlich leichter wird.

Oft beginnt die Unterstützung schneller, als viele erwarten.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote für den Alltag gibt es zahlreiche.
Doch nur wenige schaffen es, dass Sie die Erleichterung wirklich spüren.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag tatsächlich ankommt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es deutlich wahrnehmen:
weniger Last, mehr Freiraum, weniger, was auf Ihnen sitzen bleibt.

Pflegekassenleistungen – sinnvoll eingesetzt

Bei Pflegegrad 1 bis 5 stehen Ihnen diese Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir stellen sicher, dass diese Leistungen im Alltag wirklich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell auf Sie zugeschnitten:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Ihr Bedarf entscheidet über den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht nur aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Aus der Praxis entstanden – heute breit vernetzt

Der Anfang war in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute sind wir in allen 16 Bundesländern aktiv.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
genau dort, wo Entlastung gebraucht wird, auch im Landkreis Fulda.

Strukturen, die im Alltag Halt geben

Erfahrene Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag hat sich dadurch nichts getan.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich um alles gekümmert und die Unterstützung aufgebaut hat, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich drin ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich selbst.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was kostet eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse die Finanzierung übernimmt?

Für Familien in Fulda entstehen dabei meist keine eigenen Kosten.
Wurde ein Pflegegrad (1–5) festgestellt, trägt die Pflegekasse die Ausgaben für Haushaltshilfe und weitere Entlastungsangebote.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- eine Verbindung mit ungenutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich bis zu 3.539 € jährlich ergeben

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen – zum Beispiel für Unterstützung im Haushalt oder Alltagsbegleitung.
Wie diese Möglichkeiten zusammenspielen, wissen viele Familien gar nicht, sodass wertvolle Ansprüche ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Lage genau an, zeigen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleibt Ihnen erspart: kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Sorge.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Schon mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Alltag.
Genauer betrachtet heißt das:
- mit Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit nicht genutzter Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 3.539 € im Jahr

Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung eingesetzt werden.
Viele Familien im Landkreis Fulda kennen ihre Ansprüche nicht genau oder wissen nicht, wie sie diese optimal nutzen.
Wir prüfen das für Sie und sorgen dafür, dass die Hilfe tatsächlich in Ihrem Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Kern alles, was Ihren Alltag merklich leichter macht.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Wohnung putzen, Wäsche erledigen und den Haushalt organisieren
- Einkaufen, Besorgungen machen und kleinere organisatorische Dinge regeln
- Begleitung zu Arztterminen oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe beim Strukturieren des Tagesablaufs und bei der Orientierung
- spürbare Entlastung für pflegende Angehörige

Je nach Situation sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung möglich – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder in Familien mit Kindern.
Es gibt keinen starren Leistungskatalog: Die Unterstützung richtet sich nach dem, was Sie wirklich brauchen, abgestimmt auf Pflegegrad und Lebenssituation.

Gerade die kleinen Dinge des Alltags rauben oft am meisten Kraft – genau hier setzen wir an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde.
Trotzdem braucht es oft Abstimmung mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder Klärung einzelner Details – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Aufgaben übernehmen wir für Sie im Hintergrund.
Für Sie heißt das: kein Formular-Stress, kein ständiges Nachtelefonieren, keine Ungewissheit über die weiteren Schritte.
Erzählen Sie uns von Ihrer Situation – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Fulda ankommt.

Wie schnell kann eine Haushaltshilfe starten?

Meist innerhalb weniger Tage.
Sobald wir Ihre Situation verstanden haben, organisieren wir passende Unterstützung – genau zugeschnitten auf Alltag und Pflegegrad.
Häufig geht das schneller, als viele Familien erwarten.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe kennen wir nicht.
Sie bekommen Hilfe, die im Alltag wirklich spürbar entlastet.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit können Sie beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € monatlich und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Situation im Landkreis Fulda sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.

Ein Pflegegrad schafft Anspruch.
Doch Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen landet.

Darum kümmern wir uns in Fulda.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum sorgen müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Fulda – Ihr Anbieter vor Ort

Fulda gehört zum Landkreis Fulda in Hessen. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Fulda aktiv und begleitet Familien in Fulda mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Fulda entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Wir wissen, wie sehr sich Eltern in Fulda Sorgen machen, ob Unterstützung wirklich zu ihrem Alltag passt. Deshalb richten wir den Einsatz danach aus, wo die Hilfe gerade gebraucht wird – zuhause, in der Schule oder in der Kita, je nach Leistung und Bedarf. Eine feste Bezugsperson begleitet Ihre Familie, damit Vertrauen wachsen kann, und alle Schritte werden eng mit Ihnen abgestimmt.

Der Einstieg beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir uns Zeit für Ihre Fragen und Sorgen nehmen. Familien aus Fulda und dem Landkreis Fulda müssen sich um die Formalitäten keine Gedanken machen: Wir übernehmen den Antrag bei der Pflegekasse und organisieren die passende Unterstützung. So können Sie sich auf das konzentrieren, was gerade zählt – Ihren Alltag.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Fulda

Die Haushaltshilfe in Fulda läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Fulda, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Hessen aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Fulda

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Fulda?

In Fulda läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Fulda verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Fulda kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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