Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in TrierEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt: Diese Aufgabe muss nicht allein auf Ihren Schultern liegen.

Anspruch haben ist das eine. Spüren, dass es leichter wird, ist das andere.

Genau da fängt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Unterstützung im Alltag, die spürbar wird Abrechnung über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Nur leicht fühlt sich der Alltag längst nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen geordnet wirkt, verlangt innerlich täglich Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Aber vieles bleibt an Ihnen hängen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den täglichen Ablauf spürbar erleichtern können.

Dennoch greifen viele Familien nie auf diese Unterstützung zurück und verharren im selben anstrengenden Alltag.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der eigene Tag gerät aus dem Blick

Organisation bestimmt fast jeden Moment.
Für sich selbst bleibt kaum noch Zeit.

Unterstützung wäre da, wird aber nicht abgerufen

Und genau dadurch bleibt die Situation unverändert.

Von hier an wird es einfacher.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Klar. Ohne aufwendige Formulare.Zügig.
Klar.
Ohne aufwendige Formulare.

Was sich für Sie verändert:

  • Der Alltag lässt Ihnen wieder Raum zum Durchatmen
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse geschieht im Hintergrund
  • Termine und Planung belasten Sie nicht mehr so stark
  • Der Haushalt funktioniert ganz ohne dass Sie ständig daran denken
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Familien mit Pflegegrad 1–5 erhalten von der Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Er lässt sich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weitere anerkannte Entlastungsangebote einsetzen.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — ohne Vorschuss und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Trotz des monatlichen Anspruchs verzichten viele Familien in Trier bislang darauf, diese Leistung zu nutzen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
  • Er lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, während einer Auszeit oder im Urlaub
    und ganz allgemein zur zusätzlichen Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer persönlichen Lage.
Die Entlastung ist deutlich spürbar — bleibt jedoch häufig ungenutzt.

Sie bewältigen all das.
Doch was kostet es Sie wirklich?

Genau hier beginnt echte Unterstützung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
zuverlässig organisiert und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Die Verantwortung liegt nicht länger allein bei Ihnen.

Wir kümmern uns um das, was im Alltag sonst liegen bleibt.
Damit Sie damit nicht allein bleiben.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung tragen Sie nicht mehr allein.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, zuverlässig und deutlich merkbar.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arztbesuche, Therapie, Organisation —
wir begleiten und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Unterstützung weiterläuft, selbst wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse wesentliche Leistungen, die Ihren Alltag in Trier deutlich entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkte Abrechnung über die Pflegekasse – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am einfachsten ist:
Telefon, WhatsApp, E-Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unmittelbar – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Schreiben Sie uns, melden wir uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad vorliegt oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Die Abwicklung übernehmen wir

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos verläuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Hilfe, die im Alltag ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Trier.

Regelmäßig, zuverlässig und so gestaltet, dass Ihr Alltag deutlich leichter wird.

Oft beginnt die Unterstützung schneller, als Sie es erwarten würden.

Denn Entlastung im Alltag sollte kein Glücksfall sein.

Angebote für den Alltag gibt es zahlreiche.
Doch nur wenige führen dazu, dass Familien es wirklich spüren.
Genau darin liegt der entscheidende Unterschied.

Entlastung, die im Alltag spürbar wird

Nicht bloß geplant. Nicht bloß organisiert.

Sondern so umgesetzt, dass Sie den Unterschied merken:
weniger Druck, mehr freier Raum, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen im Alltag tatsächlich wirksam werden.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Tagesablauf, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Aus der Praxis entstanden – heute breit vertreten

Begonnen in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute aktiv in allen 16 Bundesländern.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird, auch in Trier.

Strukturen, die den Alltag stützen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich dadurch nichts.
Ich habe einfach weitergemacht wie immer.

Erst als Wolkenfreie Zeit die Organisation übernommen hat, wurde mir bewusst, welcher Anspruch uns tatsächlich zusteht und wie viel Entlastung dadurch möglich wird.

Inzwischen kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich selbst.

Das verändert unseren Alltag ganz erheblich.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Muss ich für eine Haushaltshilfe selbst bezahlen, wenn die Pflegekasse einspringt?

Machst du dir Sorgen, dass am Ende doch eine Rechnung bei dir landet? Für Familien in Trier lässt sich das meist beruhigend beantworten: In der Regel entstehen keine eigenen Kosten.

Sobald ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Entlastungsleistungen. Möglich wird das zum Beispiel über:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit aktuell 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- eine Kombination mit ungenutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € jährlich zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwandeln, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Viele dieser Kombinationen sind kaum bekannt, sodass Ansprüche einfach ungenutzt bleiben.

Wir schauen uns deine persönliche Situation an, zeigen dir die passenden Wege auf und erledigen die komplette Abwicklung. Für dich heißt das: kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Belastung.

Reicht Pflegegrad 1 schon aus, um Haushaltshilfe zu bekommen?

Fragst du dich, ob es überhaupt schon einen Anspruch gibt, wenn erst ein niedriger Pflegegrad festgestellt wurde? Die gute Nachricht: Schon mit Pflegegrad 1 hast du ein Recht auf Unterstützung im Alltag.

Konkret sieht das so aus:
- ab Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € im Jahr
- kombinierbar mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € jährlich zusammenkommen

Darüber hinaus können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung eingesetzt werden. Vielen Familien in der Stadt Trier ist gar nicht klar, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sie diese sinnvoll nutzen könnten.

Wir übernehmen diese Prüfung für dich, damit die Unterstützung wirklich in deinem Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe konkret übernehmen?

Was genau darf eine Haushaltshilfe eigentlich für dich tun? Kurz gesagt: alles, was deinen Alltag wirklich leichter macht.

Dazu zählen unter anderem:
- Putzen, Wäsche und die laufende Organisation des Haushalts
- Einkäufe, Botengänge und kleinere organisatorische Erledigungen
- Begleitung zu Arztterminen oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe bei Struktur, Orientierung und einem geregelten Tagesablauf
- Entlastung für Angehörige, die die Pflege übernehmen

Je nach Bedarf sind auch Alltagsbegleitung und Betreuung möglich, etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern. Einen starren Leistungskatalog gibt es dabei nicht: Die Unterstützung richtet sich nach deinem tatsächlichen Bedarf, abgestimmt auf Pflegegrad, Alltag und Lebenssituation.

Oft sind es gerade die kleinen Dinge im Alltag, die am meisten Kraft rauben – genau da setzen wir an.

Muss ich mich selbst um den Antrag bei der Pflegekasse kümmern?

Graut es dir schon vor Formularen und Behördengängen? Das musst du nicht selbst übernehmen, denn diesen Teil erledigen wir.

Manche Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag, stehen dir bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt ist. Trotzdem braucht es oft Absprachen mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder die Klärung einzelner Details – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.

Genau diese Schritte übernehmen wir im Hintergrund für dich. Das bedeutet: kein Formular-Chaos, kein Hinterhertelefonieren, keine Unsicherheit über das weitere Vorgehen. Du schilderst uns deine Situation – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei dir in Trier tatsächlich ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe tatsächlich da ist?

Machst du dir Sorgen, dass es Wochen dauert, bis Hilfe kommt? Meist geht es deutlich schneller – oft innerhalb weniger Tage.

Sobald wir deine Situation kennen, organisieren wir passende Unterstützung, abgestimmt auf deinen Alltag und deinen Pflegegrad. Häufig läuft das zügiger, als viele erwarten.

Lange Wartezeiten oder komplizierte Abläufe sind bei uns nicht vorgesehen. Du erhältst Unterstützung, die im Alltag wirklich spürbar entlastet.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Beide Begriffe tauchen ständig auf, aber was bedeuten sie eigentlich genau? Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, dauerhafte Unterstützung im Alltag gedacht.

Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder weil sie sich erholen muss. Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er ungenutzt bleibt. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen ergänzen sich sinnvoll, werden in der Praxis aber häufig nicht komplett genutzt. Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Trier sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch dieser Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Genau dafür sind wir da.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Entlastung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Trier – Ihr Anbieter vor Ort

Trier liegt in Rheinland-Pfalz. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Trier mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.

In Trier entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Wie sieht die Unterstützung im Alltag konkret aus, wenn du in Trier lebst? Je nach Bedarf kommt die Haushaltshilfe direkt zu dir nach Hause oder begleitet dich zu Terminen im Alltag. Du hast dabei eine feste Bezugsperson, mit der alles individuell auf deine Familie und deinen Tagesablauf abgestimmt wird, sodass Vertrauen entstehen kann.

Und wie startest du am besten, wenn du in Trier nach Unterstützung suchst? Am Anfang steht ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch, in dem wir deine Situation gemeinsam anschauen. Danach übernehmen wir die Antragstellung und die gesamte Organisation, damit du dich nicht durch Formulare kämpfen musst, sondern dich auf deinen Alltag konzentrieren kannst.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Trier

Die Haushaltshilfe in Trier läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien in Rheinland-Pfalz, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Rheinland-Pfalz aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Trier

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Trier?

In Trier läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Trier verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Trier kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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