Beide Begriffe tauchen ständig auf, aber was bedeuten sie eigentlich genau? Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, dauerhafte Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder weil sie sich erholen muss. Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er ungenutzt bleibt. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich sinnvoll, werden in der Praxis aber häufig nicht komplett genutzt. Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Trier sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.