Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen, wiederkehrenden Unterstützung im Alltag. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Hierfür sind bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr vorgesehen, die zum 31.12. verfallen, wenn sie ungenutzt bleiben. Wird die Kurzzeitpflege ebenfalls nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft. Wir erklären verständlich, was für Ihre Situation in Vilsbiburg passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag ankommt.