Welche Leistung passt wann? Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) springt ein, wenn die pflegende Person mal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur Erholung.
Hier stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung, gültig fürs laufende Kalenderjahr, sie verfallen zum 31.12., wenn ungenutzt.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden aber in der Praxis selten vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Bad Vilbel sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich bei Ihnen ankommt.