Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Alltagsunterstützung gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend nötige Pause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden aber in der Praxis häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Situation in Cochem passt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.