Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dann zum Tragen, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, im Urlaub oder um sich zu erholen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Mannheim sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.