Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) springt ein, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Wird die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen können sinnvoll kombiniert werden, werden aber in der Praxis oft nicht voll genutzt.
Wir erklären Ihnen einfach und verständlich, was für Ihre Lage in Ochsenfurt Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Hilfe wirklich in Ihrem Alltag ankommt.