Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Er beläuft sich aktuell auf 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich dieser Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erläutern Ihnen anschaulich, was für Ihre Situation in Dülmen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.