Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in MünchenEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt vor allem eines: Diese Aufgabe müssen Sie nicht allein tragen.

Anspruch haben ist das eine. Spüren, dass es leichter wird, ist das andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Unterstützung im Alltag, die spürbar wird Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Doch von Leichtigkeit ist schon lange nichts mehr zu spüren.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was nach außen hin gelingt, verlangt innerlich zunehmend Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon lastet weiterhin auf Ihnen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den Alltag in der Landeshauptstadt München deutlich erleichtern können.

Und dennoch bleibt diese Unterstützung bei vielen ungenutzt, während sich am eigenen Alltag nichts ändert.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der eigene Tag gerät aus dem Blick

Organisation bestimmt jeden Ablauf.
Für einen selbst bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre erreichbar, bleibt jedoch ungenutzt

Und genau daran ändert sich ohne einen Anstoß nichts.

Von hier an wird spürbar Luft geschaffen.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Freiraum.

Zügig. Klar. Ohne Formularflut.Zügig.
Klar.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Wieder mehr Freiraum im Alltag
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft im Hintergrund
  • Termine und Abläufe verlieren ihre Dringlichkeit
  • Der Haushalt funktioniert auch ohne Ihr ständiges Zutun
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse monatlich den Entlastungsbetrag. Er kann für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden.

Die Abrechnung erfolgt unmittelbar über die Pflegekasse — ganz ohne Vorschuss oder zusätzlichen Aufwand.

Viele in der Landeshauptstadt München lassen diesen Betrag ungenutzt verstreichen — obwohl er ihnen monatlich zusteht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Er lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, während des Urlaubs oder für kurze Auszeiten
    und ganz allgemein zur zusätzlichen Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise einsetzbar — passend zu Ihrer jeweiligen Lage.
Bringt spürbare Erleichterung — bleibt aber häufig nur zum Teil genutzt.

All das gelingt Ihnen.
Doch was kostet es Sie wirklich?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
organisiert, verlässlich und unmittelbar über die Pflegekasse abgerechnet.

Nicht länger bleibt alles bei Ihnen liegen.

Wir übernehmen, was im Alltag sonst liegen bleibt.
Damit es nicht länger allein an Ihnen hängt.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr bei Ihnen allein.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arzttermine, Therapien, Organisation —
wir begleiten und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, selbst wenn Sie selbst einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse wesentliche Leistungen, die Ihren Alltag in München merklich entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am einfachsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Und schreiben Sie uns, melden wir uns zeitnah zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, worauf Sie Anspruch haben – und worauf nicht.

03

Wir übernehmen die Organisation im Hintergrund

Ob Antrag, Rücksprache mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die tatsächlich spürbar wird

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause – auch in der Landeshauptstadt München.

Regelmäßig, verlässlich und so gestaltet, dass Ihr Alltag merklich leichter wird.

Häufig beginnt die Unterstützung rascher, als man zunächst annimmt.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote zur Unterstützung im Alltag gibt es zahlreiche.
Doch nur wenige schaffen es, dass Sie die Erleichterung wirklich spüren.
Genau darin liegt der entscheidende Unterschied.

Entlastung, die im Alltag tatsächlich ankommt

Nicht bloß organisiert. Nicht bloß geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es deutlich spüren:
weniger Druck, mehr Luft, weniger, was auf Ihnen lastet.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen im Alltag auch wirklich wirksam werden.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
auf Pflegegrad, Alltag und familiäre Situation.

Ihr Bedarf entscheidet über den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden wissen, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis gewachsen – heute vielseitig aufgestellt

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute tätig in allen 16 Bundesländern – auch in der Landeshauptstadt München.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, auf die sich der Alltag stützen kann

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so zuverlässig, wie es im Alltag eben möglich ist.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir bereits seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich dadurch nichts.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich um alles gekümmert und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir bewusst, was uns wirklich zusteht, und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert wirklich vieles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was zahlt man selbst, wenn die Pflegekasse die Haushaltshilfe übernimmt?

Ohne Unterstützung bleibt oft der Wäscheberg liegen, während man sich zwischen Arzttermin und Einkauf aufreibt. Mit der richtigen Leistung sieht der Alltag für Familien in München meist anders aus: in der Regel entstehen keine eigenen Kosten.

Wer einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 hat, bekommt die Haushaltshilfe und weitere Entlastung von der Pflegekasse finanziert. Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), aktuell 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI), bis zu 1.612 € im Jahr
- eine Verbindung mit ungenutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € jährlich zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Diese Wege sind kaum bekannt, deshalb bleibt vieles ungenutzt liegen. Wir schauen uns Ihre Lage genau an, finden die passende Lösung und kümmern uns um die komplette Abwicklung – ohne Vorschuss, ohne Papierkrieg, ohne finanzielles Risiko für Sie.

Ab welchem Pflegegrad steht mir eine Haushaltshilfe zu?

Schon bei Pflegegrad 1 öffnet sich die Tür zu Unterstützung im Alltag – man muss sie nur finden. Konkret heißt das:
- ab Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit nicht genutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Hinzu kommt die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung einzusetzen. In der Landeshauptstadt München wissen viele Familien gar nicht, was ihnen tatsächlich zusteht und wie sich diese Bausteine sinnvoll kombinieren lassen. Diese Prüfung übernehmen wir für Sie, damit die Hilfe wirklich bei Ihnen zuhause ankommt und nicht nur auf dem Papier existiert.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Vorher: der Tisch voller Post, die Wäsche ungewaschen, der Kühlschrank leer. Nachher: jemand, der genau dort ansetzt, wo es im Alltag klemmt. Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäsche und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe, Botengänge und kleine organisatorische Erledigungen
- die Begleitung zu Arztterminen oder anderen Alltagsterminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung
- spürbare Entlastung für pflegende Angehörige

Je nach Situation sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung möglich, etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im turbulenten Familienalltag mit Kindern. Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht – die Unterstützung richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Bedarf, Ihrem Pflegegrad und Ihrer Lebenssituation.

Häufig sind es gerade die kleinen Dinge zwischen Frühstück und Feierabend, die am meisten Kraft rauben – genau da setzen wir an.

Muss ich mich selbst um den Antrag bei der Pflegekasse kümmern?

Nein, diesen Weg gehen wir für Sie. Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde. Trotzdem braucht es oft Abstimmung mit der Pflegekasse, Formulare oder Klärungen im Detail – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.

Genau diese Arbeit erledigen wir im Hintergrund, während Sie sich auf Ihren Alltag konzentrieren können. Kein Papierstapel auf dem Küchentisch, kein Hinterhertelefonieren bei der Kasse, keine Unsicherheit, was als Nächstes zu tun ist. Sie schildern uns Ihre Situation in München – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe einsatzbereit ist?

Meist geht es innerhalb weniger Tage. Sobald wir Ihre Situation kennen, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Ihren Alltag und Ihren Pflegegrad. Oft schneller, als man zunächst vermutet.

Lange Wartezeiten oder verschachtelte Abläufe gibt es bei uns nicht. Stattdessen bekommen Sie zeitnah jemanden, der im Alltag wirklich spürbar entlastet.

Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege – worin liegt der Unterschied?

Ohne Unterschied kennen viele Familien nur den Namen 'Pflegekasse' – mit Durchblick lassen sich zwei ganz unterschiedliche Leistungen gezielt nutzen.

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht. Damit finanzieren sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person einmal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst Kraft zu schöpfen. Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit, gültig für das laufende Kalenderjahr und verfallend zum 31.12., wenn nicht genutzt. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, bleiben in der Praxis aber oft ungenutzt liegen. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in München passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch dieser Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich ankommt.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum sorgen müssen.

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Haushaltshilfe in München – Ihr Anbieter vor Ort

München liegt in Bayern. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in München mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.

In München entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Ob im Kinderzimmer, in der Küche oder auf dem Weg zur Kita – unsere Begleitung findet dort statt, wo der Alltag Ihrer Familie in München tatsächlich passiert. Je nach Leistung kommt eine feste Bezugsperson direkt zu Ihnen nach Hause oder begleitet zu Terminen, statt dass Sie sich zwischen mehreren Ansprechpartnern aufteilen müssen. Alles wird eng mit Ihnen abgestimmt, damit die Unterstützung sich wie ein natürlicher Teil des Tages anfühlt und nicht wie ein zusätzlicher Termin.

Der Einstieg beginnt mit einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch – ganz ohne Vorleistung Ihrerseits. Familien aus der Landeshauptstadt München schildern uns einfach ihre Situation, den Rest übernehmen wir: von der Antragstellung bei der Pflegekasse bis zur konkreten Organisation der Haushaltshilfe. So bleibt Ihnen der Papierkram erspart und mehr Raum für das, was im Alltag wirklich zählt.

Finanzierung der Haushaltshilfe in München

Die Haushaltshilfe in München läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien in Bayern, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Bayern aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in München

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in München?

In München läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in München verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in München kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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