Ohne Unterschied kennen viele Familien nur den Namen 'Pflegekasse' – mit Durchblick lassen sich zwei ganz unterschiedliche Leistungen gezielt nutzen.
Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht. Damit finanzieren sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person einmal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst Kraft zu schöpfen. Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit, gültig für das laufende Kalenderjahr und verfallend zum 31.12., wenn nicht genutzt. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, bleiben in der Praxis aber oft ungenutzt liegen. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in München passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.