Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit können Familien etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person nicht kann – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er ungenutzt bleibt.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber in der Praxis oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in Haltern am See sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.