Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Derzeit liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um sich zu erholen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, bleiben in der Praxis aber häufig ungenutzt.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Situation im Landkreis Rastatt sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag tatsächlich ankommt.