Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgenutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in der Stadt Hof sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.