Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er ungenutzt bleibt.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Gladbeck sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.