Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in KerpenEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit Pflegegrad gilt: Diese Aufgabe tragen Sie nicht allein.

Einen Anspruch zu haben ist die eine Sache. Im Alltag zu merken, dass etwas leichter wird, die andere.

Genau dort setzt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Alltagshilfe, die spürbar wirkt Abrechnung über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Der Alltag läuft irgendwie.
Aber leicht fühlt er sich schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen stabil wirkt, kostet zu Hause jeden Tag Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon bleibt trotzdem an Ihnen hängen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den Familienalltag in Kerpen deutlich erleichtern können.

Trotzdem lassen viele Familien genau diese Hilfe ungenutzt und bleiben im selben Alltag stecken.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört längst nicht mehr Ihnen

Organisation bestimmt jede Stunde.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, wird aber nicht abgerufen

Und so bleibt der Alltag genau, wie er ist.

Von hier an wird es leichter.
Wir übernehmen die Organisation.
Ihre Familie bekommt wieder Luft.

Schnell. Einfach. Ohne Formularflut.Schnell.
Einfach.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihre Familie bekommt Luft im Alltag zurück
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft bei uns im Hintergrund
  • Termine belasten nicht mehr so stark
  • Der Haushalt funktioniert ganz ohne, dass Sie ständig daran denken
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 zahlt die Pflegekasse jeden Monat den Entlastungsbetrag. Familien in Kerpen können ihn für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsangebote einsetzen.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — kein Vorschuss, kein zusätzlicher Aufwand für Sie.

Viele Familien greifen darauf nicht zurück — dabei steht der Betrag ihnen jeden Monat zu.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
  • Der Betrag lässt sich flexibel einsetzen:
    bei Krankheit oder Terminen, im Urlaub oder für eine Pause
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zur Situation Ihrer Familie.
Bringt spürbare Entlastung — bleibt aber oft ungenutzt.

Ihre Familie meistert das alles.
Doch was kostet das auf Dauer?

Hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
organisiert, zuverlässig und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Nicht mehr alles muss an Ihnen allein hängen bleiben.

Wir kümmern uns um das, was im Alltag liegen bleibt.
Damit es nicht mehr allein Ihre Aufgabe ist.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, Wege durch Kerpen —
wir übernehmen, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihren Druck.

Arzttermine, Therapie, Organisation —
wir begleiten und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, auch wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse auf einen Blick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Familienalltag in Kerpen spürbar entlasten.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Nachricht bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Ihre Familie am einfachsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns direkt – ohne Umwege, ohne langes Warten.

Schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was möglich ist – und was nicht.

03

Wir übernehmen die Organisation im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Ihre Familie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Hilfe, die im Alltag tatsächlich spürbar ist

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihrer Familie nach Hause.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass der Alltag in Kerpen spürbar leichter wird.

Oft startet die Unterstützung schneller, als viele Familien erwarten.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote für den Alltag gibt es reichlich.
Aber nur wenige sorgen dafür, dass Familien es wirklich spüren.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Familienalltag ankommt

Nicht nur geplant. Nicht nur auf dem Papier organisiert.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es merken:
weniger Druck, mehr Luft, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – richtig eingesetzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen bei Ihrer Familie in Kerpen wirklich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Tagesablauf, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die den Alltag wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen diese Situationen –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit vertreten

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute aktiv in allen 16 Bundesländern.

Wir kommen auch zu Familien in Kerpen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird.

Verlässliche Strukturen für den Alltag

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so zuverlässig, wie es der Alltag erlaubt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren den Pflegegrad.

Im Alltag hat das aber nichts verändert.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit alles organisiert hat, wurde mir klar, was uns in Kerpen wirklich zusteht, und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert unseren Alltag enorm.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen für Familien, wenn die Pflegekasse die Haushaltshilfe finanziert?

Familien in Kerpen müssen in aller Regel nichts aus eigener Tasche bezahlen.
Wenn ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Haushaltshilfe sowie weitere Entlastungsangebote.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von aktuell 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich bis zu 3.539 € im Jahr ergeben

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, zum Beispiel für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Möglichkeiten sind vielen Familien kaum bekannt, sodass wertvolle Ansprüche oft ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen sinnvolle Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleibt Ihnen: kein Vorschuss, kein Papierkram und keine finanzielle Last.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Schon mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Alltag.
Konkret heißt das:
- mit Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- kombinierbar mit nicht abgerufener Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 3.539 € jährlich

Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung eingesetzt werden.
Manchen Familien im Rhein-Erft-Kreis ist nicht klar, welche Leistungen ihnen überhaupt zustehen und wie sie diese am besten nutzen.
Genau diese Prüfung übernehmen wir für Sie, damit die Hilfe tatsächlich bei Ihnen zu Hause ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe konkret übernehmen?

Im Kern geht es um alles, was Ihren Alltag konkret entlastet.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäsche und die tägliche Haushaltsorganisation
- Einkaufen, Botengänge und kleinere organisatorische Erledigungen
- Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung
- spürbare Entlastung für pflegende Angehörige

Je nach Bedarf sind ebenso Alltagsbegleitung und Betreuung denkbar – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht: Wir richten uns nach Ihrem tatsächlichen Bedarf, abgestimmt auf Pflegegrad, Alltag und persönliche Lebenssituation.

Häufig sind es gerade die kleinen Dinge im Alltag, die am meisten Energie kosten – dort setzen wir gezielt an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Part nehmen wir Ihnen komplett ab.
Manche Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde.
Trotzdem braucht es oft Abstimmung mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder Klärung einzelner Details – besonders bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden.
Genau diese Aufgaben erledigen wir im Hintergrund für Sie.
Das bedeutet: kein Formular-Wirrwarr, kein Hinterhertelefonieren und keine Unsicherheit, was als Nächstes zu tun ist.
Schildern Sie uns Ihre Lage – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Kerpen ankommt.

Wie schnell kann eine Haushaltshilfe starten?

Meist ist das innerhalb weniger Tage möglich.
Sobald wir wissen, wie Ihr Alltag aussieht, organisieren wir passende Unterstützung – abgestimmt auf Ihre Situation und Ihren Pflegegrad.
Oft geht das schneller als erwartet.
Lange Wartezeiten oder komplizierte Prozesse gibt es bei uns nicht.
Sie bekommen Hilfe, die im Alltag wirklich spürbar wird.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Lage in Kerpen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihrer Familie ankommt.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt starten und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Kerpen – Ihr Anbieter vor Ort

Kerpen gehört zum Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Rhein-Erft-Kreis aktiv und begleitet Familien in Kerpen mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Kerpen entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

In Kerpen richten wir die Begleitung so aus, wie es für Ihr Kind und Ihre Familie den größten Unterschied macht – ob zu Hause, in der Kita oder in der Schule. Eine feste Bezugsperson begleitet den Alltag zuverlässig und stimmt sich eng mit Ihnen ab, damit sich für Ihr Kind spürbar mehr Ruhe und Struktur ergeben. So entsteht Entlastung genau dort, wo sie im Alltag gebraucht wird.

Familien aus Kerpen und dem Rhein-Erft-Kreis starten am besten mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir gemeinsam auf Ihre Situation schauen. Anschließend übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse und die komplette Organisation, damit Sie sich auf Ihr Kind und Ihre Familie konzentrieren können.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Kerpen

Die Haushaltshilfe in Kerpen läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Rhein-Erft-Kreis, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Kerpen aus sind wir im Rhein-Erft-Kreis und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Kerpen

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Kerpen?

In Kerpen läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Kerpen verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Kerpen kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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