Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, die bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden können.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) hingegen greift, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder den Wunsch nach eigener Erholung. Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr, die zum 31.12. verfallen, wenn sie nicht genutzt werden. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft. Gerne erklären wir Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Sankt Augustin sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag tatsächlich ankommt.