Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Tragen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird. Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch oft nicht vollständig genutzt. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Sondershausen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.