Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Derzeit liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Tragen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird außerdem die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Düren infrage kommt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.