Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres aufgespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person selbst einmal ausfällt – etwa durch Krankheit, einen Urlaub oder um schlicht Kraft zu schöpfen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich klug miteinander verzahnen, werden in der Praxis aber häufig nicht bis zum letzten Euro genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Lage in Köln sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Entlastung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.