Für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung ist der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Anders die Verhinderungspflege (§39 SGB XI): Sie kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um sich zu erholen.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr. Der Betrag bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird außerdem die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber in der Praxis selten voll ausgeschöpft.
Wir zeigen Ihnen verständlich auf, was für Ihre Familie in Korbach passt, und stellen sicher, dass die Hilfe im Alltag tatsächlich ankommt.