Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person kurzzeitig ausfällt – durch Krankheit, Urlaub oder um selbst zur Ruhe zu kommen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag ist an das laufende Kalenderjahr gebunden und verfällt zum 31.12., wenn er ungenutzt bleibt.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht beansprucht, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in Gerolzhofen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung Ihr Kind und Sie im Alltag wirklich erreicht.