Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt aktuell 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) hingegen springt ein, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit, gültig für das jeweilige Kalenderjahr; ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander verbinden, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig genutzt. Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Frankfurt am Main am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.