Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzierst du zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dann, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder wegen einer Erholungspause.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Nutzt du zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht aus, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden in der Praxis aber oft nicht komplett genutzt.
Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Seelze passt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt.