Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur eigenen Erholung.
Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag zählt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber in der Praxis oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen einfach und klar, was für Ihre Situation in Griesheim passt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag tatsächlich ankommt.