Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Zug, wenn die pflegende Person mal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird außerdem die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht bis zum Ende genutzt.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Situation in Ingelheim am Rhein sinnvoll ist, und achten darauf, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.