Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die fortlaufende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit können etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanziert werden. Er liegt derzeit bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür sind bis zu 1.612 € pro Jahr vorgesehen. Der Betrag bezieht sich auf das jeweils laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Datteln sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag auch wirklich ankommt.